Dabei versuchte er auch, das Telefon derart in der Mittelkonsole des Fahrzeuges zu positionieren, dass die Kamera auf die beiden Polizisten gerichtet war. Erst nach entsprechender Intervention, wurde das Mobiltelefon vom Beschuldigten wieder umpositioniert." 2. 2.1. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 8. September 2023 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Strafbefehl, welcher zur Anklageschrift erhoben wurde, mitsamt den Akten am 3. November 2023 an das Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 2.2. Mit Urteil vom 24. Januar 2024 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Kulm: