Trotz wiederholter Aufforderung weigerte sich der Beschuldigte über eine halbe Stunde, die Ausweise vorzuzeigen. Erst nach Beizug einer weiteren Patrouille sowie mehreren weiteren Aufforderungen willigte er schliesslich ein und händigte die Ausweise der Polizei aus. Zudem nahm der Beschuldigte kurz nach der Anhaltung sein Mobiltelefon hervor und begann damit, die Polizeikontrolle ohne Einwilligung von B._____ und C._____ aufzuzeichnen. Dabei versuchte er auch, das Telefon derart in der Mittelkonsole des Fahrzeuges zu positionieren, dass die Kamera auf die beiden Polizisten gerichtet war.