1.2. Mit Eingabe vom 4. Juni 2024 (Postaufgabe) meldete der Berufungsführer die Berufung gegen das Urteil vom 24. Mai 2024 für seinen Klienten B._____ an (act. 2469; siehe auch act. 71 der obergerichtlichen Verfahrensakten SST.2024.298 i.S. B._____). Diese zog er namens und im Auftrag seines Klienten mit Eingabe vom 30. Dezember 2024 zurück (act. 71 der obergerichtlichen Verfahrensakten SST.2024.298 i.S. B._____). Gleichtags reichte er eine separate, bereits begründete Berufungserklärung in seinem eigenen Namen ein.