2. 2.1. Das Bezirksgericht Lenzburg sprach B._____ mit Urteil vom 24. Mai 2024 des Mordes, der Drohung, der mehrfachen, teilweise versuchten Nötigung sowie der mehrfachen Beschimpfung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen mit einer Probezeit von 2 Jahren. Gleichzeitig wurde eine ambulante therapeutische Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen angeordnet. Von den Vorwürfen der Verletzung der Fürsorgeund Erziehungspflicht sowie einer Beschimpfung wurde B._____ freigesprochen.