Die Berufung der Staatsanwaltschaft hat zur Folge, dass die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall, dass die Verbindungsbusse schuldhaft nicht bezahlt wird, um einen Tag erhöht wird. Es handelt sich dabei um einen untergeordneten Punkt, auf den keine Mehrkosten entfallen sind. Im Übrigen ist die Berufung der Staatsanwaltschaft abzuweisen, weshalb die - 12 - obergerichtlichen Verfahrenskosten vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen sind.