Der Beschuldigte verfügt aktuell über ein monatliches Einkommen von Fr. 5'200.00 netto. Darin seien Spesen von Fr. 30.00 pro Arbeitstag enthalten. Den 13. Monatslohn erhalte er Ende Jahr ausbezahlt. Er schicke zudem rund Fr. 1'500.00 bis Fr. 2'500.00 monatlich an seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder (Jahrgänge 2013 und 2019) nach Portugal; aktuell sei es weniger aufgrund der Kosten für die Verkehrstherapie und das Gerichtsverfahren. Seine Ehefrau arbeite 100% und verdiene rund 800 Euro. Er habe keine Schulden (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.