_ nach und verdient monatlich netto rund Fr. 5'200.00 (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff., GA act. 14 ff.). Diese persönlichen Umstände begründen keine erhöhte Strafempfindlichkeit, zumal sich eine solche nur bei aussergewöhnlichen Umständen, die hier nicht vorliegen, bejahen lässt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen).