Tatsächlich sind auf der aktenkundigen Videoaufnahme aber gar keine Velofahrer, die hätten gefährdet werden können, ersichtlich. Bei den genannten, vom Beschuldigten passierten Einmündungen handelt es sich rechterhand einerseits um die Einfahrt zum Rebacherhof, wo ein Fahrverbot besteht und gemäss Verkehrssignal nur Land- und Forstwirtschaft gestattet ist, die Waldstrasse, wo gemäss Verkehrssignal ein allgemeines Fahrverbot gilt, und weiter vorne um den Weieracherweg, wo die Kantons- -7-