Bei der fraglichen Strecke handelt es sich um eine nicht richtungsgetrennte Hauptstrasse ausserorts mit leichter Rechts- und Linksbiegung, einer leichten Steigung, diversen Einmündungen sowie einem rechtsseitigen Radweg. Diese Strassenverhältnisse begründen vorliegend keine risikoerhöhenden Umstände. Zwar ist die befahrene Strecke für derart hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt. Es handelt sich aber um leichte Biegungen und Steigungen, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Übersichtlichkeit der Strecke haben.