mehr davon auszugehen, dass das auf der Videoaufnahme sichtbare Gras eher hoch wirkt, weil die Aufnahme von einem bewachsenen Landstück beim Weieracherweg aus dem Gras heraus aufgenommen worden ist. Der Beschuldigte hat ausgesagt, dass es niemanden auf der Strasse gehabt habe (GA act. 17 f., Protokoll Berufungsverhandlung 2 ff.). Auch die Kantonspolizei Aargau notierte in ihrem Rapport eine schwache Verkehrsdichte bzw. gab bei der Verkehrsdichte «Einzelfahrzeug» an, was sich in der Videoaufnahme, auf welcher keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Fussgänger ersichtlich sind, bestätigt.