Gegenstand Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung; Strafzumessung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 16. September 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Baden gegen den Beschuldigten Anklage wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 lit. c SVG (GA act. 1 f.). 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden fällte am 8. November 2024 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig der qualifizierten Verletzung der Verkehrsregeln gem. Art. 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 3ter und Abs. 4 lit. c SVG i.V.m. Art. 4a Abs. 1 lit. b VRV.