i) der Anklagegebühr Fr. 300.00 Total Fr. 862.20 5.2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 6. Die Beschuldigte trägt ihre Parteikosten selber. 7. Die Zivil- und Strafklägerin trägt ihre Parteikosten selber. 3. 3.1. Gegen das ihr am 23. Juni 2025 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 30. Juni 2025 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 29. Juli 2025 zugestellt. -4-