Ort: […] Zeit: Dienstag, 24. Dezember 2024 07:33 Uhr Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Dem oben aufgeführten Gesetzesartikel sowie Art. 47 StGB, Art. 103 StGB, Art. 104 StGB, Art. 106 StGB Die Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Busse von Fr. 100.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag. 2. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 300.00 Rechnungsbetrag CHF 400.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.