Die Beschuldigte reiste am Dienstag, 24. Dezember 2024 um 07:33 Uhr im Postauto […]. In […] wurden die Fahrausweise der Fahrgäste kontrolliert. Die Beschuldigte konnte dem Kontrollpersonal keinen gültigen Fahrausweis vorweisen, da sie nicht im Besitz eines gültigen Billets war, was die Beschuldigte wusste. Die PostAuto AG, Bern vertreten durch die PostAuto AG, Kundenservice Inkasso, Zürich, stellte mit Schreiben vom 30. Dezember 2024 Strafantrag und machte eine Zivilforderung in der Höhe von CHF 220.00 geltend. Der Strafantrag wurde der Staatsanwaltschaft am 3. Februar 2025 postalisch zugestellt.