bedingen Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 650.00; Verurteilung mit Urteil vom 13. Oktober 2023 wegen Gehilfenschaft zur Steuerhinterziehung zu einer Busse von Fr. 7'764.00; Verurteilung mit Urteil vom 19. Mai 2025 wegen Hinterziehung betreffend die Mehrwertsteuer zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 260.00 und einer Busse von Fr. 10'500.00). Der Beschuldigte hat sich somit in der Vergangenheit mehrfach strafbar gemacht und dies in unterschiedlicher Weise, sodass Bedenken hinsichtlich der Legalprognose bestehen und eine Verlängerung der Probezeit angezeigt ist. 5.6. Die vorinstanzliche Strafe ist zu bestätigen.