Der Lohn (Verwaltungsratshonorar) des Beschuldigten ist seit dem vorinstanzlichen Urteil von Fr. 80'000.00 (vorinstanzliches Urteil E. 3.7 S. 13) auf Fr. 118'343.55 (= Fr. 9'103.35 x 13; die anlässlich der Berufungsverhandlung eingereichte Lohnabrechnung für den Monat Oktober 2025; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3) gestiegen. Es ist daher bei der Berechnung der Tagessatzhöhe von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 9'861.95 (Fr. 9'103.35 x 13 / 12) auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20 % ergibt sich eine Tagessatzhöhe von gerundet Fr. 260.00.