Eine gutachterliche Auswertung der Videoaufnahme ist nicht erforderlich. Die zentrale Regel "1/6-Tacho", die bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h einen Abstand zwischen den Fahrzeugen von 16.6 Meter fordert, wurde somit auf dem dokumentierten Autobahnabschnitt während 36 Sekunden und einer dabei zurückgelegten Strecke von rund 1'000 Metern konstant deutlich unterschritten. Daran ändert auch nichts, sofern auf die mit dem Video ausgewiesene Geschwindigkeit ein Sicherheitsabzug von 8 km/h gemäss Anhang 1 der VSKV-ASTRA (i.V.m. Art. 8 Abs. 1 lit. g VSKV-ASTRA [Nachfahrtmesssystem mit automatischer Kalibrierung, act.