Eine Patrouille der Mobilen Einsatzpolizei (MEPO) hat das Verhalten des Beschuldigten beobachtet und hielt dazu fest, dieser sei mit seinem Personenwagen über eine Distanz von ca. 800 m bei einer Geschwindigkeit von ca. 100-105 km/h mit einem geschätzten Abstand von ein bis zwei Fahrzeuglängen gefolgt (vgl. Polizeirapport vom 17. Mai 2023, UA 14 ff.; vgl. für die Schätzung des Abstands bereits die Tonaufnahme der Videoaufzeichnung, UA 18). Dieser geschätzte Abstand von ein bis zwei Fahrzeuglängen beruht auf der eigenen Beobachtung der Patrouille der MEPO vor Ort, wobei davon ausgegangen werden kann, dass es den Polizeibeamten aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung möglich