4.3.3. Eine Patrouille der Mobilen Einsatzpolizei (MEPO) hat das Verhalten des Beschuldigten beobachtet und hielt dazu fest, dieser sei mit seinem Personenwagen über eine Distanz von ca. 800 m bei einer Geschwindigkeit von ca. 100-105 km/h mit einem geschätzten Abstand von ein bis zwei Fahrzeuglängen gefolgt (vgl. Polizeirapport vom 17. Mai 2023, UA 14 ff.; vgl. für die Schätzung des Abstands bereits die Tonaufnahme der Videoaufzeichnung, UA 18).