Dies stimmt auch mit den Angaben der Polizisten auf dem Video (Tonaufnahme) überein und deckt sich mit der Einschätzung des Beschuldigten, der vor Vorinstanz angab, er sei mit 100 km/h gefahren, er habe versucht es [die zulässige Höchstgeschwindigkeit] einzuhalten, vielleicht sei es auch weniger gewesen (GA 23). Es ist somit erstellt und davon auszugehen, dass der Beschuldigte auf dem massgebenden Streckenabschnitt (Distanz von rund 1'000 Metern) mit einer Geschwindigkeit zwischen 100 km/h und 108 km/h fuhr.