"Dabei fährt das Messfahrzeug der Polizei dem zu überprüfenden mutmasslichen Tatfahrzeug hinterher, während das SAT- SPEED G2 in jeder Sekunde die aktuelle Geschwindigkeit des Messfahrzeuges misst und registriert.") – gleich wie das vorausfahrende Fahrzeug des Beschuldigten – mit einer Geschwindigkeit von 100 bis 108 km/h fährt und dies über eine Strecke von 1'002.86 Metern. Dies stimmt auch mit den Angaben der Polizisten auf dem Video (Tonaufnahme) überein und deckt sich mit der Einschätzung des Beschuldigten, der vor Vorinstanz angab, er sei mit 100 km/h gefahren, er habe versucht es [die zulässige Höchstgeschwindigkeit] einzuhalten, vielleicht sei es auch weniger gewesen (GA 23).