4.3. 4.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte am 17. Mai 2023, ca. 09:10 Uhr, mit dem Personenwagen "Porsche Cayenne", [Kennzeichen], in Dättwil, auf dem zweiten Überholstreifen der Autobahn A1 in Richtung Bern dem vor ihm fahrenden Personenwagen hinterhergefahren ist. 4.3.2. Betreffend die Geschwindigkeit, welche der Beschuldigte fuhr, kann auf die von der Polizei angefertigte Videoaufnahme verwiesen werden (UA 18). Dort ist ersichtlich, dass das Polizeifahrzeug (UA 47 [Bedienungs- -9-