fordern diese Unterlagen bei einer – wie hier durchgeführten – Nachfahrkontrolle (im Sinne von Art. 6 lit. c Ziff. 2 VSKV-ASTRA) mit einem Nachfahrtachographen mit automatischer Kalibrierung (act. 44) nicht. Im Übrigen kann darauf hingewiesen werden, dass sich die im Video angezeigte Geschwindigkeit anhand der in 36 Sekunden (Videolänge) passierten 57 Leitlinien (6 m lang) und den dazwischen liegenden Abständen (12 Meter lang; 57 x 6 m + 56 x 12 m = 1'014 m) auch plausibilisieren lässt (28.16 m/s. [1'014 m / 36 Sek.] bzw. 101.3 km/h).