3.3. Auf instruktionsrichterliche Verfügung vom 2. September 2025 wurde das Eichzertifikat betreffend das Polizeifahrzeug BMW X3, [Kennzeichen], betreffend den Tatzeitpunkt eingereicht. 3.4. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2025 reichte die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme ein. 3.5. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten fand am 20. November 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: