Beschuldigte verwarnt und die Probezeit von 3 Jahren um 1.5 Jahre verlängert. 3. 3.1. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 28. Juli 2025 beantragte der Beschuldigte: 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 04.11.2024 sei bis auf Ziff. 4 des Dispositivs des Urteils vom 04.11.2024 aufzuheben, der Strafbefehl vom 26.06.2023 (in der Form des Urteils vom 04.11.2025) -3- sei ebenfalls aufzuheben und der Angeschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen.