2. Auf Einsprache hin bestätigte der Präsident des Bezirksgerichts Baden mit Urteil vom 4. November 2024 die Verurteilung des Beschuldigten wegen grober Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes durch ungenügenden Abstand beim Hintereinanderfahren und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu je Fr. 170.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'020.00, ersatzweise 6 Tage Freiheitsstrafe. Auf den Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 30. Juni 2022 für die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 gewährten bedingten Vollzugs wurde verzichtet und stattdessen der