23.5 Stunden, wobei ein Stundenansatz von Fr. 240.00 zu vergüten ist (§ 9 Abs. 2bis AnwT). Unter Berücksichtigung der Kürzungen sowie der Spesen und Mehrwertsteuer ist Rechtsanwalt Stephan Nüesch eine angemessene Entschädigung von gerundet Fr. 6'490.00 auszurichten (23.5 x Fr. 240.00 + Spesen [Fr. 91.40 {Fr. 116.40-Fr. 25.00} + Fr. 274.00] + 8.1 % MwSt.). 6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das Obergericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen.