Bei den Kurzaufwänden "Paket (Ordner) mit Schreiben von Bezirksgericht Brugg" (04.02.2025: 0.10 h) "Mail an Bezirksgericht (Empfangsbestätigung)" (04.02.2025: 0.05 h), "Schreiben mit Akte an Bezirksgericht" (14.02.2025: 0.10 h) dürfte es sich um Sekretariatsarbeit handeln. Ebenso bei der Position "Dossiereröffnung" (29.01.2025), welche mit Fr. 25.00 aufgeführt ist. Sekretariatsarbeit ist grundsätzlich nicht separat zu entschädigen, da sie bereits im Stundenansatz des Verteidigers enthalten ist, ausgenommen die hierfür notwendigen Auslagen (Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft 470 17 129 vom 21. November 2017 E. 2.2c;