Daraus lässt sich auf jeden Fall nicht schliessen, dass der Sourcecode einen Marktwert hatte. Ebenso wenig ist ein Schaden im Zusammenhang mit der Lizenzgebühr ausgewiesen, ist doch nicht erstellt, inwiefern eine solche in der Vergangenheit geschuldet war und zukünftig noch geschuldet gewesen wäre. 4.7. Zusammengefasst ist der Beschuldigte vom Vorwurf, dass er anlässlich der Konkurseröffnung am 30. August 2023 eine Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung vorgenommen hat, freizusprechen.