soll. Eine solche Zahlung der C._____ an die B._____ AG ist aber nicht ersichtlich. Die B._____ AG verfügte am 28. August 2023 zudem über keine Aktiven (in Geld oder Eigentumsform über Technologien) und der Beschuldigte räumte schlussendlich auch ein, dass keine Zahlung erfolgte. Unklar ist zudem geblieben, vor welchem Hintergrund diese Zahlung überhaupt diskutiert wurde und wofür sie konkret gedient hätte. Daraus lässt sich auf jeden Fall nicht schliessen, dass der Sourcecode einen Marktwert hatte.