4.5.2.5. Die B._____ AG (handelnd durch den Beschuldigten) teilte der C._____ AG mit Schreiben vom 14. August 2023 mit, dass nicht alle Kreditoren (Privatklägerin) auf die Vorschläge zur gütlichen Einigung eingehen wollten. Die B._____ AG bitte die C._____ AG daher, gemäss dem Schreiben vom 15. Oktober 2022 den offenen Betrag von Fr. 25'000.00 umgehend zu überweisen. Der B._____ AG sei bewusst, dass mit dieser Zahlung der Besitz aller Rechte an Daten und Entwicklungen von B._____ definitiv an die C._____ AG übergingen (UA act. 110).