über das Vermögen des Lizenzgebers das Konkurs- oder Nachlassverfahren rechtskräftig eröffnet worden sei oder die Eröffnung mangels Aktiven abgelehnt werde; [c.] der Lizenzgeber die Bedingungen dieses Vertrags nicht erfülle und/oder die Geschäftstätigkeit des Lizenzgebers von einem Dritten übernommen werde, der die Fortsetzung des Nutzungsrechts und/oder die Instandhaltung des Pakets nicht zu den zwischen den Lizenzgeber und Lizenznehmer vereinbarten Bedingungen anbiete und eine Einigung über die geänderten Bedingungen nicht zustande komme (Ziff. V/1). Der Lizenznehmer könne unter diesen Umständen die Auslieferung des Materials vom ESCROW Agenten verlangen (Ziff.