Agenten Unternehmen unter den in diesem Vertrag spezifizierten Konditionen zu übergeben (Ziff. 2/V). Der ESCROW Agent werde verpflichtet, vorausgesetzt, es bestehe ein gültiger Lizenzvertrag, das Material dem Lizenznehmer auf entsprechendes Begehren auszuhändigen, falls: [a.] der Lizenzgeber seine Geschäftstätigkeit einstelle, ohne seine Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag und dem Instandhaltungsvertrag und dem vorliegenden Vertrag rechtsgültig auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen; [b.] über das Vermögen des Lizenzgebers das Konkurs- oder Nachlassverfahren rechtskräftig eröffnet worden sei oder die Eröffnung mangels Aktiven abgelehnt werde;