3.8. Am 15. Oktober 2025 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein, womit er an seinen eingangs gestellten Rechtsbegehren festhielt. 3.9. Am 2. Dezember 2025 reichte der Verteidiger des Beschuldigten vor Vorinstanz, Rechtsanwalt Stephan Nüesch, seine Honorarnote ein. 3.10. Am 3. Dezember 2025 reichte der Verteidiger des Beschuldigten vor Obergericht, Rechtsanwalt Peter Vetter, seine Honorarnote ein. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: