3.4. Mit Eingabe vom 26. August 2025 nahm der Beschuldigte zum Nichteintretensantrag der Staatsanwaltschaft Stellung und reichte eine Vollmacht betreffend Rechtsanwältin Lisa Oberholzer, welche die Berufungserklärung unterzeichnet habe, ein. 3.5. Mit Verfügung vom 27. August 2025 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. 3.6. Am 16. September 2025 reichte der Beschuldigte eine ergänzende Berufungsbegründung ein. 3.7. Mit Berufungsantwort vom 23. September 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Berufung.