2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 5. März 2025 unter Kostenfolgen wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 110.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Busse von Fr. 3'960.00, ersatzweise 36 Tage Freiheitsstrafe. 2.2. Der Beschuldigte meldete daraufhin am 10. März 2025 (Postaufgabe) Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 7. Juli 2025 zugestellt. -3-