Der Beschuldigte übertrug anlässlich der Konkurseröffnung am 30.08.2023 an der [Adresse] die Technologien der B._____ AG auf die C._____ AG, ohne dass eine Gegenleistung erfolgte. Durch die Übertragung der Technologien ohne angemessene Gegenleistung entzog der Beschuldigte der B._____ AG bzw. deren Gläubiger die Aktiven, wobei namentlich die Gläubiger alsdann im Konkurs zu Schaden kamen. Der Beschuldigte handelte wissentlich und willentlich.