Zumindest ein solcher Kontakt mit einem Aufwand von ½ Stunde vom 15. September 2023 lässt sich der Honorarnote entnehmen. Wenn eine gemeinsame Verteidigung aufgrund eines offensichtlich bestehenden Risikos einer Interessenkollision – gemäss Anklage sollen die Delikte nicht gemeinschaftlich, sondern jeweils einzeln begangen worden sein und gemäss Eventualanklage wird die Möglichkeit durch den jeweils anderen Bruder offen gelassen – nicht zulässig ist, erscheint ein gemeinsames Absprechen der «strategischen Grundlagen» nicht unproblematisch. Im Hinblick auf eine allfällige Abstimmung auf die schlussendlich beantragte Rückweisung erscheint dieser Aufwand jedoch noch angemessen.