Vor diesem Hintergrund erscheint der geltend gemachte Kontakt mit dem privat mandatierten und aufgrund einer bestehenden Interessenkollision nicht (mehr) zugelassenen Verteidiger – geltend gemacht zusammen mit Kontakt zum Beschuldigten von ½ Stunde – als problematisch, jedenfalls soweit es über die blosse Übergabe allfälliger Akten gegangen sein sollte. Weiter wird ausgeführt, dass eine Koordination mit dem amtlichen Verteidiger des Bruders C._____ notwendig gewesen sei, woraus mehrere Besprechungen zur Abstimmung der strategischen Grundlagen resultiert seien. Zumindest ein solcher Kontakt mit einem Aufwand von ½ Stunde vom 15. September 2023 lässt sich der Honorarnote entnehmen.