Angesichts des festgestellten Interessenkonflikts und des Umstands, dass der privat mandatierte Verteidiger den Beschuldigten sowie dessen Bruder C._____ bereits im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens gemeinsam verteidigt habe, sei eine Niederlegung beider Mandate die einzige Möglichkeit zur Wahrung seiner Berufspflichten gemäss Art. 12 lit. c BGFA; eine Weiterführung von (bloss) einem der Mandate sei offensichtlich unzulässig. Wie vor diesem Hintergrund irgendwelche Fragen hinsichtlich des Verhältnisses der -7-