Im Begleitschreiben zur beim Obergericht nach Rückweisung durch das Bundesgericht eingereichten Kostennote wird ausgeführt, dass sich Fragen betreffend das Verhältnis zwischen amtlicher und privater Verteidigung gestellt hätten. Die Wiedereinsetzung der amtlichen Verteidigerin ist im Nachgang zum Urteil des Bundesgerichts 7B_91/2022 vom 11. Juli 2023 erfolgt. Das Bundesgericht hat in diesem Urteil die Nichtzulassung des privat mandatierten Verteidigers durch das Obergericht geschützt und deutlich Folgendes festgehalten: Angesichts des festgestellten Interessenkonflikts und des Umstands, dass der privat mandatierte Verteidiger den Beschuldigten sowie dessen Bruder C.