3. Das Bundesgericht hiess eine von der amtlichen Verteidigerin dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 7B_240/2024 vom 20. Mai 2025 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs gut, hob den Beschluss des Obergerichts vom 24. Januar 2024 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. 4. Mit Verfügung vom 17. Juli 2025 wurde die amtliche Verteidigerin aufgefordert eine Honorarnote einzureichen, andernfalls die Entschädigung von Amtes wegen festgesetzt werde. 5. Mit Eingabe vom 18. Juli 2025 reichte die amtliche Verteidigerin innert Frist eine Honorarnote ein. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: