3.8. Zusammengefasst ist der Beschuldigte für die qualifiziert grobe Verletzung des Verkehrsregeln durch massive Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. Fr. 18'000.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 3'000.00 zu verurteilen. Hinzu kommt die im Berufungsverfahren unangefochten gebliebene Übertretungsbusse von Fr. 300.00, womit sich die Busse auf insgesamt Fr. 3'300.00 beläuft.