Auf den Videoaufnahmen ist ersichtlich, dass, erst nachdem der Beschuldigte vorbeigefahren ist, ein Fahrzeug über die Ausfahrt bei der Shell-Tank- stelle in die vom Beschuldigten befahrene dreispurige Strecke fährt (vgl. Videoaufnahme Oftringen Wirtshüsli SA [VTV-602-FEC302]). Ausserdem war zwar – trotz Jahreszeit und Uhrzeit – nicht gänzlich auszuschliessen, dass sich auf der Höhe der Shell-Tankstelle, wo sich eine Einfahrt von der Doppelfahrbahn zur Tankstelle befindet, nicht lange im Voraus sichtbare Fussgänger oder Velofahrer hätten befinden können.