Die fragliche Strecke zeichnet sich durch eine Doppelspur aus, welche vom Gegenverkehr durch einen begrünten Mittelstreifen (Rabatte) getrennt wird und vergleichsweise gut übersichtlich ist. Auf der rechten Seite der rechten Fahrspur befindet sich ein roter Radstreifen und ein Trottoir, wobei diese direkt nach der Ausfahrt aus dem Kreisel und wiederum nach der Einfahrt in die sich dort befindliche Shell-Tankstelle je durch eine gestreifte Sperrfläche von der Fahrspur getrennt werden (vgl. UA act. 66). Der dem ortskundigen Beschuldigten bekannte Streckenabschnitt (UA act. 108, Antwort zur Frage 26;