Auch besteht kein Anspruch darauf, als Ersttäter bloss mit einer Geldstrafe bestraft zu werden. Das Obergericht hat die Strafe vielmehr nach dem Verschulden unter Berücksichtigung des erweiterten Strafrahmens festzusetzen (Urteil des Bundesgerichts 6B_929/2024 vom 10. April 2025 E. 3.4 mit Hinweisen).