Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. c im Gesamtbetrag von Fr. 2'530.00 auferlegt. 6. Die Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 6'251.75 (inkl. Fr. 468.45 MwSt.) werden einstweilen auf die Staatskasse genommen. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 7. Der Beschuldigte hat allfällige weitere ihm entstandenen Kosten selber zu tragen.