Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vollzogen. -3- 5. 5.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 1'950.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. 5.2 Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 6'251.75 c) den Spesen von Fr. 30.00 Total Fr. 8'781.75