Ihm wurde vorgeworfen, er sei am Dienstag, 27. Februar 2024, um ca. 20.50 Uhr mit seinem Personenwagen Audi A7, AG […], in 4665 Oftringen, Äussere Luzernerstrasse, in Fahrtrichtung Aarburg mit einer Geschwindigkeit von 101 km/h (nach einem Toleranzabzug von 4 km/h) statt der erlaubten 50 km/h gefahren und habe dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 51 km/h überschritten, nach der Ausfahrt aus dem «YOU- Kreisel» mit der rechten Fahrzeugseite eine Sperrfläche befahren, und durch Beschleunigung seines Fahrzeugs im Innerortsbereich bewusst unnötigen Lärm verursacht. 2. Das Bezirksgericht Zofingen fällte am 27. Februar 2025 folgendes Urteil: