Gegenstand Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 17. Januar 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen den Beschuldigten Anklage wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 und Abs. 4 lit. b SVG sowie wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG (GA act. 1 f.).